Jein !
Das ganze ist, so mein Wissensstand, eine rechtliche Grauzone. Üble Nachrede wäre es wohl, wenn ich falsche Behauptungen aufstellen würde, ich halte mich aber an die Fakten, dass versucht wurde mir ein Shirt "unterzujubeln", welches ich
A) nicht bestellt habe.
B) die gar nicht im Onlineshop oder Katalog aufführen.
Habe das Beweisstück und deren Mail ja hier.
An die große Glocken hängen möchte ich das im Endeffekt gar nicht. Aktuell bin ich sauer und ich werde mich auch um mein Recht bemühen. Zufrieden wäre ich aber schon, wenn ich entweder das richtige T-Shirt erhalte oder mein Geld und natürlich, die Kostenübernahme, für einen falschen Artikel.
Sollten Sie sich weigern, hätte ich keine Scheu mich an die Verbraucherzentrale zu wenden. Wäre nicht das erste Mal, musste ich vor ein paar Jahren, leider, schon Mal und ich war echt überrascht, wie hilfreich das ist, aber auch entsetzt, wie viele das in Anspruch nehmen müssen, weil von Händlern über den Tisch gezogen.